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   BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81   

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https://dejure.org/1983,6628
BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81 (https://dejure.org/1983,6628)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1983 - 7 RAr 105/81 (https://dejure.org/1983,6628)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 105/81 (https://dejure.org/1983,6628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Berufung bei Ansprüchen auf Mobilitätszulage und Einrichtungsbeihilfe als einmalige Leistungen - Streitigkeiten von Privatpersonen als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 84/80

    Rechtsgrundlage; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Abänderung eines

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Ist mit dem Widerspruchsbescheid das Verfahren noch nicht zu Ende geführt worden (vgl. dazu BSGE 52, 98, 100 SozR 1200 § 51 Nr. 11, die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 84/80 - und 7. September 1982 - 1 RA 53/81 - sowie den Beschluß des Großen Senats vom 15. Dezember 1982 - GS 2/80 -), wären die Befugnisse der Beklagten zur Rückforderung an sich nach neuem Recht zu beurteilen.

    Ob dagegen neues Recht anzuwenden ist, wenn mit der (kombinierten Anfechtungs- und) Leistungs- oder Verpflichtungsklage geltend gemacht wird, ein bestandskräftig gewordener Bescheid sei aufzuheben (so die Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 84/80 - und 7. September 1982 - 1 RA 53/81 - und der Beschluß des Großen Senats), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 53/81

    Rücknahme eines Beitragserstattungsbescheides

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Ist mit dem Widerspruchsbescheid das Verfahren noch nicht zu Ende geführt worden (vgl. dazu BSGE 52, 98, 100 SozR 1200 § 51 Nr. 11, die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 84/80 - und 7. September 1982 - 1 RA 53/81 - sowie den Beschluß des Großen Senats vom 15. Dezember 1982 - GS 2/80 -), wären die Befugnisse der Beklagten zur Rückforderung an sich nach neuem Recht zu beurteilen.

    Ob dagegen neues Recht anzuwenden ist, wenn mit der (kombinierten Anfechtungs- und) Leistungs- oder Verpflichtungsklage geltend gemacht wird, ein bestandskräftig gewordener Bescheid sei aufzuheben (so die Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 84/80 - und 7. September 1982 - 1 RA 53/81 - und der Beschluß des Großen Senats), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 1/80

    Rückforderungsbescheid

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Diese Erstattungsvorschrift bezieht sich nur auf Aufhebungen nach Art. 1 §§ 44 - 49 SGB X (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 14), die erstmals anzuwenden sind, wenn nach dem 31. Dezember 1980 ein Verwaltungsakt aufgehoben wird (Art. 11 § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB X).

    Dies hat nicht nur zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen bleibt (vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6); vielmehr ergibt sich hieraus auch, daß die Rechtmäßigkeit der vor dem 1. Januar 1981 erlassenen Rückforderungsbescheide nicht nachträglich auf Art. 1 § 50 SGB X gestützt werden kann (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 14).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Das ergibt sich aus der Begründung, die die Bundesregierung zu dem Entwurf des unverändert Gesetz gewordenen Art. 1 § 31 SGB I gegeben hat (BT-Drucks. 7/868 S. 27).

    Dem ergänzenden Rückgriff auf allgemeine Grundsätze des (Sozial-) Verwaltungsrechts, und zwar auch, soweit sie nicht kodifiziert sind, steht Art. 1 § 31 SGB I grundsätzlich nicht entgegen (Rüfner a.a.O.; Hauck/Haines a.a.O.; Bley in SGB-SozVers-Komm, § 31 SGB I Anm. 6 b; Rohwer-Kahlmann/Ströer, Komm zum SGB I, § 31 Rd.Nr. 4; Grüner, Komm zum SGB, § 31 SGB I Anm. IV 2; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band I 1 S. 79 x); entsprechend hat die Bundesregierung in der Begründung zu Art. 1 § 31 SGB I ausgeführt, daß die gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts zu beachten seien, solange und soweit das allgemeine Verwaltungsrecht nicht kodifiziert sei (BT-Drucks. 7/868 S. 27).

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Ist mit dem Widerspruchsbescheid das Verfahren noch nicht zu Ende geführt worden (vgl. dazu BSGE 52, 98, 100 SozR 1200 § 51 Nr. 11, die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 84/80 - und 7. September 1982 - 1 RA 53/81 - sowie den Beschluß des Großen Senats vom 15. Dezember 1982 - GS 2/80 -), wären die Befugnisse der Beklagten zur Rückforderung an sich nach neuem Recht zu beurteilen.
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Ist mit dem Widerspruchsbescheid das Verfahren noch nicht zu Ende geführt worden (vgl. dazu BSGE 52, 98, 100 SozR 1200 § 51 Nr. 11, die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 84/80 - und 7. September 1982 - 1 RA 53/81 - sowie den Beschluß des Großen Senats vom 15. Dezember 1982 - GS 2/80 -), wären die Befugnisse der Beklagten zur Rückforderung an sich nach neuem Recht zu beurteilen.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RZLw 1/80

    Leistungsausschluss - Zusicherung einer Witwenversorgung - Altersversorgung -

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Dies hat nicht nur zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen bleibt (vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6); vielmehr ergibt sich hieraus auch, daß die Rechtmäßigkeit der vor dem 1. Januar 1981 erlassenen Rückforderungsbescheide nicht nachträglich auf Art. 1 § 50 SGB X gestützt werden kann (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 14).
  • BSG, 05.03.1981 - 9 RV 39/80

    Berichtigungsbescheid - Zustimmung des Landesversorgungsamtes - Bescheidaufhebung

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Dies hat nicht nur zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen bleibt (vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6); vielmehr ergibt sich hieraus auch, daß die Rechtmäßigkeit der vor dem 1. Januar 1981 erlassenen Rückforderungsbescheide nicht nachträglich auf Art. 1 § 50 SGB X gestützt werden kann (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 14).
  • BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 19/72

    Bestandteil des Kohleanpassungsgesetzes - Recht - Richtlinien des

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Schon bisher hat der Senat für die Vergabe von Haushaltsmitteln des Bundes durch die Beklagte nach Maßgabe von Richtlinien eines Bundesministers die etatmäßige Bereitstellung der erforderlichen Mittel als ausreichende verfassungsrechtliche Legitimation angesehen, weil das jeweilige Haushaltsgesetz eine Ermächtigung an die Regierung enthalte, die zur Verfügung gestellten Mittel für die genannten Zwecke zu verwenden; eine weitere gesetzliche Regelung sei für die Gewährung von Vergünstigungen durch die Verwaltung nicht erforderlich (BSGE 36, 175, 177; 48, 120, 123, = SozR 4100 § 152 Nr. 9).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81
    Es ist unerheblich, ob den Streitigkeiten Maßnahmen der Verwaltungsträger der von § 51 SGG erfaßten Rechtsgebiete oder anderer Stellen zugrundeliegen; auch Streitigkeiten von Privatpersonen können öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der Kriegsopferversorgung sein (vgl. BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 sowie Rohwer-Kahlmann, Komm zum SGG, § 51 Rd.Nr. 6).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

  • BSG, 26.07.1956 - 2 RU 35/55
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 167/72

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Öffentlich-rechtliche Natur -

  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 2/61

    Zur Befreiung von der Versicherungspflicht; Zuständigkeit der

  • Drs-Bund, 11.12.1980 - BT-Drs 9/38
  • Drs-Bund, 25.03.1953 - BT-Drs I/4225
  • BSG, 28.07.1959 - 8 RV 67/57
  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89

    Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung,

    Das BSG hat schon entschieden, daß die Berufungsausschlußvorschriften auch Anwendung finden, wenn die Aufhebung eines Bescheides streitig ist, durch den eine einmalige Leistung (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG), nur Rente für bereits abgelaufene Zeiträume (§ 146 SGG) oder eine höhere Ausgleichsrente (§ 148 Nr. 4 SGG) bewilligt worden ist (BSGE 48, 120, 122 f = SozR 4100 § 152 Nr. 9; Urteil des Senats vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 105/81 - SozR 1200 § 31 Nr. 1, insoweit nicht veröffentlicht; SozR 1500 § 146 Nrn 9, 18 und 19; BSGE 6, 11, 15).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 74/86
    Dies hat zur Folge, daß im Rahmen von Anfechtungsklagen die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Bewilligung im Arbeitsförderungsrecht, wie sie hier vorliegt, weiterhin nach § 151 Abs. 1 AFG aF zu beurteilen ist, wie das BSG wiederholt entschieden hat (BSGE 52, 47, 48 = SozR 4100 § 117 Nr. 7; SozR 1200 § 31 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; sowie Urteile vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82, vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 105/81, vom 22. August 1984 - 7 RAr 46/84).
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 10/82

    Bezug von Arbeitslosengeld - Anrechnung von Erwerbseinkommen - Erzielung nach

    Die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Bewilligung im Arbeitsförderungsrecht, wie sie hier vorliegt, ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, weiterhin nach § 151 Abs. 1 AFG aF zu beurteilen (vgl. Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 16/82 - und Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 105/81 -).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 32/82
    Die Rechtmäßigkeit der vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebungen von Bewilligungen im Arbeitsförderungsrecht ist daher weiterhin nach 5 151 Abs. 1 AFG aF zu berurteilen (vgl Urteil des Senats vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 105/81 -).
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